Kosten
Bei der Preisgestaltung sind wir, wie alle Tierärzte, gesetzlich an die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, §12 Bundestierärzteordnung aktualisiert am 22. November 2022) gebunden.
Für Hausbesuche werden zusätzlich Fahrtkosten (Höhe abhängig von der Entfernung zur Praxis, anteilige Fahrtkosten bei Behandlungen mehrerer Tierbesitzer an einem Standort) sowie eine nach GOT geforderte Hausbesuch-Gebühr in Höhe von 34,50€ netto berechnet. Diese Haubesuchgebühr wird pro Tierhalter und Besuch einmalig berechnet, unabhängig davon, ob mehrere Tierbesitzer während eines Besuches behandelt werden (z.B. mehrere Pferde impfen in einem Reitstall)
Alle Kosten sind im Anschluss an die Behandlung in bar oder per EC zu begleichen.
Für geplante OP´s (z.B. Kastration) oder Behandlungen (z.B. Impfungen) machen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.